← Zurück zum Blog

Dienstzeugnis

Nur Dauer und Art: Warum das österreichische Dienstzeugnis weniger verspricht, als du denkst – und wie du trotzdem ein gutes bekommst

Anna-Maria Inzinger
29. Juli 2026 · 3 Min. Lesezeit
Nur Dauer und Art: Warum das österreichische Dienstzeugnis weniger verspricht, als du denkst – und wie du trotzdem ein gutes bekommst

Es ist das Blatt Papier, das du zum nächsten Job mitträgst. Und viele Angestellte in Österreich gehen davon aus, dass ihr Dienstzeugnis am Ende brav ihre Leistung beurteilt – wohlwollend, mit Note. Das Gesetz sieht das anders. Wer weiß, was drinstehen muss und was nicht, verhandelt beim Abgang klüger.

Fangen wir mit der Enttäuschung an. Der gesetzliche Anspruch ist schmal. Für Angestellte regelt ihn § 39 Angestelltengesetz, für Arbeiter § 1163 ABGB – inhaltlich fast wortgleich. Der Dienstgeber muss bei Beendigung des Dienstverhältnisses auf Verlangen ein schriftliches Zeugnis über die Dauer und die Art der Dienstleistung ausstellen. Das war es. Beginn, Ende, Tätigkeit. Kein Wort über Fleiß, Führung oder Teamgeist.

Das ist der entscheidende Punkt, den kaum jemand kennt: In Österreich gibt es keinen Rechtsanspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis – also eines, das die Leistung und das Verhalten bewertet. Wer schon in Deutschland gearbeitet hat, kennt es anders; dort verpflichtet die Gewerbeordnung den Arbeitgeber auf Wunsch zur Beurteilung. Diese deutsche Regel gilt hier nicht. Ein österreichischer Dienstgeber darf ein qualifiziertes Zeugnis freiwillig schreiben. Verlangen kann man es nicht.

Was nicht drinstehen darf

Der Gesetzestext hat aber eine Schutzklausel, und die ist stark. Eintragungen und Anmerkungen, durch die dem Dienstnehmer die Erlangung einer neuen Stellung erschwert wird, sind unzulässig. Das heißt konkret: Der Kündigungsgrund gehört nicht ins Zeugnis. Eine Entlassung darf man dem Papier nicht ansehen. Und auch die berüchtigten Geheimcodes – das scheinbar freundliche "bemühte sich stets", das in Wahrheit ein Ungenügend meint – sind heikel, weil sie genau diese Erschwernis bewirken können.

Entscheidet sich der Betrieb also für ein bewertendes Zeugnis, ist er nicht völlig frei. Nach der Rechtsprechung muss es wahr sein und darf keine versteckten Nachteile enthalten. Ein Werturteil, das erkennbar darauf zielt, den nächsten Arbeitgeber zu warnen, ist angreifbar. Im Zweifel lohnt es sich, den Text von der Arbeiterkammer prüfen zu lassen, bevor man ihn akzeptiert.

So holst du mehr heraus, als das Gesetz vorschreibt

Weil der Anspruch dünn ist, entscheidet die Verhandlung beim Abgang. Ein paar handfeste Punkte:

  • Aktiv verlangen. Das Endzeugnis kommt nicht automatisch – der Dienstgeber muss es nur "auf Verlangen" ausstellen. Fordere es schriftlich an, am besten schon im Kündigungsschreiben.
  • Um ein qualifiziertes Zeugnis bitten – und den Entwurf mitliefern. Da niemand verpflichtet ist, es zu formulieren, machst du es dem Betrieb leicht, indem du einen fertigen, fairen Text vorlegst. Viele Vorgesetzte unterschreiben lieber, als selbst zu texten.
  • Das Endzeugnis ist gebührenfrei. Die Kosten trägt der Arbeitgeber. Nur für ein Zwischenzeugnis während des laufenden Dienstverhältnisses – etwa vor einem internen Wechsel oder wenn die Chefin geht – zahlst du laut Gesetz selbst.
  • Eigene Papiere zurückfordern. Zeugnisse aus früheren Jobs, die beim Arbeitgeber liegen, sind dir jederzeit auf Verlangen auszufolgen.

Bleibt das Zeugnis aus, ist der Anspruch lange durchsetzbar: Er verjährt grundsätzlich erst nach 30 Jahren, sofern kein Kollektivvertrag eine kürzere Frist vorsieht. Weigert sich der Betrieb, kann man die Ausstellung beim Arbeits- und Sozialgericht einklagen; die AK unterstützt dabei und prüft auch verdächtige Formulierungen.

Warum sich der Aufwand rechnet? Weil das Papier im nächsten Bewerbungsprozess mitliest. Ob du dich im Vertrieb bewirbst, wo auf wujobs.at aktuell ein Einstiegs-Median von 3.300 Euro brutto ausgeschrieben ist, oder in der Administration und Sachbearbeitung mit 2.650 Euro (eigene Auswertung der aktuell auf wujobs.at ausgeschriebenen Stellen, Stand 29.07.2026) – ein sauberes, aussagekräftiges Zeugnis nimmt dir im Gespräch die Erklärungslast ab. Ein knappes "Dauer und Art" wirft dagegen Fragen auf, die du dann selbst beantworten musst.

Der praktische Rat lautet deshalb: Warte mit dem Thema nicht bis zum letzten Tag. Sprich das Zeugnis an, solange das Verhältnis noch gut ist – idealerweise, bevor die Kündigung emotional aufgeladen ist. Ein Entwurf in der Tasche, freundlich übergeben, bringt dir mehr als jeder Paragraph.

Teilen:

Quellen

Kommentare

Noch keine Kommentare – sei die erste Stimme.