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Personalverrechnung

Lohnverrechnung als Spezialisierung: Wie man in Österreich Personalverrechner:in wird – und welche Prüfung welche Türen öffnet

Anna-Maria Inzinger
01. Juli 2026 · 3 Min. Lesezeit
Lohnverrechnung als Spezialisierung: Wie man in Österreich Personalverrechner:in wird – und welche Prüfung welche Türen öffnet

Jeden Monat entscheidet in fast jedem Unternehmen jemand darüber, ob am 27. der richtige Betrag am Konto der Kolleg:innen landet. Dieser Job hat einen Namen – und einen erstaunlich klar geregelten Ausbildungsweg. Zwei sogar. Und die beiden führen an sehr unterschiedliche Ziele.

Personalverrechnung klingt nach Routine, ist aber eine der wenigen kaufmännischen Tätigkeiten, bei denen ein Rechenfehler sofort auffällt – nämlich am Lohnzettel. Wer den Job macht, berechnet Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge, verbucht Krankenstände, Urlaub und Überstunden, kümmert sich um Sonderzahlungen wie das 13. und 14. Gehalt und rechnet im Ernstfall die Abfertigung ab. Gearbeitet wird das in Personalabteilungen größerer Betriebe, in Behörden und Universitäten oder in Steuerberatungs- und Wirtschaftstreuhandkanzleien (AMS-Berufslexikon).

Das Besondere: Für den Berufszugang gibt es in Österreich zwei getrennte Prüfungen. Sie sehen auf den ersten Blick ähnlich aus. Sie öffnen aber verschiedene Türen.

Weg 1: Das WIFI-Diplom – für Angestellte

Der häufigste Einstieg ist die WIFI-Ausbildung zum bzw. zur geprüften Personalverrechner:in. Sie ist modular aufgebaut: eine Basisausbildung, darauf eine Aufbauausbildung, am Ende eine WIFI-interne Prüfung mit Diplom. Je nach Bundesland und Vorkenntnissen liegt der Umfang bei rund 115 bis 200 Unterrichtseinheiten. Ein Diplomlehrgang schlägt beim WIFI mit etwa 2.450 Euro zu Buche, die abschließende Prüfung kostet zusätzlich rund 330 Euro (WIFI Österreich, Stand Juli 2026).

Wichtig zu wissen: Dieses Diplom ist ein Kursnachweis, kein gesetzlich geschützter Titel. Es sagt einem Arbeitgeber, dass man Kollektivvertrag, ELDA-Meldungen und die monatliche Abrechnung sicher beherrscht. Für eine Anstellung reicht das in den allermeisten Fällen völlig. Für die eigene Kanzlei reicht es nicht.

Weg 2: Die BiBuG-Fachprüfung – für Selbstständige

Wer Personalverrechnung selbstständig für Kund:innen anbieten will, braucht die Fachprüfung nach dem Bilanzbuchhaltungsgesetz (BiBuG). Diese Prüfung hat ein anderes Kaliber. Die Wirtschaftskammer stellt sie auf eine Stufe mit den Fachprüfungen der freien Berufe und den Meisterprüfungen im Gewerbe (WKO Bilanzbuchhaltungsbehörde).

Sie besteht aus zwei Teilen:

  • Schriftlich (§ 21 BiBuG): eine Klausur mit drei Fachbereichen – Personalverrechnung, Buchführung und die relevanten Rechtsgebiete von Arbeits- über Sozial- bis Steuerrecht.
  • Mündlich: fünf Gegenstände, darunter Berufsrecht, Personalverrechnung, Buchhaltung und IT-Anwendungen.

Billig ist das nicht. Für einen Termin in Niederösterreich (voraussichtlich Mai/Juni 2027) fallen für den schriftlichen Teil 219 Euro plus 185,58 Euro für den PC-Arbeitsplatz und 37 Euro Raumgebühr an, für den mündlichen Teil 292 Euro plus 14 Euro (WKO NÖ). Dafür gibt es keinen gesetzlichen Kurszwang: Das BiBuG schreibt für den Prüfungsantritt weder einen bestimmten Lehrgang noch einen Praxisnachweis vor. Man kann sich theoretisch allein vorbereiten – realistisch tut das kaum jemand.

Nach bestandener Prüfung wird man von der Bilanzbuchhaltungsbehörde bestellt, formal durch den Präsidenten der Wirtschaftskammer Österreich. Damit darf man die Lohn- und Gehaltsverrechnung für Klient:innen führen, sie in Personalangelegenheiten vertreten, die Arbeitnehmer:innenveranlagung übernehmen und WiEReG-Meldungen abgeben. Zwei Pflichten kommen dazu: jährlich 15 Lehreinheiten Weiterbildung und eine Berufshaftpflicht von mindestens 72.673 Euro pro Schadensfall (WKO Berufsausübung Personalverrechnung).

Was bringt das beim Gehalt?

Die Spezialisierung zahlt sich aus, weil sie zwischen zwei gut dotierten Feldern liegt. In der eigenen Auswertung der aktuell auf wujobs.at ausgeschriebenen Stellen (Stand 03.07.2026) liegt der Median im Bereich Human Resources bei 3.408 Euro brutto pro Monat (mittlere Bandbreite 2.875 bis 3.893 Euro), im Accounting bzw. in der Buchhaltung bei 3.593 Euro (3.200 bis 4.300 Euro). Payroll-Rollen sitzen genau dazwischen – und wer die BiBuG-Prüfung in der Tasche hat, verhandelt aus einer anderen Position.

Ein praktischer Rat zum Schluss: Wer noch nicht weiß, ob die Zukunft angestellt oder selbstständig ist, beginnt mit der WIFI-Basisausbildung. Sie deckt die tägliche Arbeit ab, und die Inhalte sind später ein solides Fundament für die BiBuG-Prüfung – der teurere, aber weiter tragende Weg lässt sich damit offenhalten, statt ihn von vornherein zu verbauen.

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