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Probezeit

Ein Monat auf Probe: Was im ersten kaufmännischen Job wirklich zählt

Anna-Maria Inzinger
09. August 2026 · 4 Min. Lesezeit
Ein Monat auf Probe: Was im ersten kaufmännischen Job wirklich zählt

Vertrag unterschrieben, erster Montag im Kalender. Und irgendwo auf Seite eins dieser eine Satz, den fast alle überfliegen: „Der erste Monat gilt als Probezeit.“ Kürzer, als die meisten glauben. Und folgenreicher für die nächsten Jahre als die ganze Bewerbungsmappe davor.

Das Gesetz braucht dafür einen einzigen Satz. § 19 Abs. 2 Angestelltengesetz: Ein Dienstverhältnis auf Probe kann nur für die Höchstdauer eines Monats vereinbart und während dieser Zeit von jedem Vertragsteil jederzeit gelöst werden. Nach oben verhandeln lässt sich da nichts. Wenn in Ihrem Vertrag „drei Monate Probezeit“ steht, fragen Sie nach – bei Angestellten deckt das Gesetz das nicht.

Zwei Punkte werden fast immer falsch erinnert. Der erste: Die Probezeit muss laut WKO ausdrücklich vereinbart werden, eine Ausnahme gilt nur dort, wo der anwendbare Kollektivvertrag sie verbindlich vorsieht. Sie wächst Ihnen also nicht automatisch zu, bloß weil Sie neu sind. Der zweite ist eine Frage von Stunden: Wird in der Probezeit gelöst, endet das Arbeitsverhältnis laut Arbeiterkammer mit dem Zugang der Erklärung, und die muss spätestens am letzten Tag der Probezeit da sein. Abgeschickt ist nicht zugegangen. Symmetrisch übrigens – auch wenn Sie selbst gehen wollen.

Die WKO rechnet es an einem Beispiel vor: Eintritt am 4. April, Ende des Probemonats am 3. Mai. Tragen Sie sich dieses Datum am ersten Arbeitstag ein. Nicht aus Misstrauen. Sondern weil ein Gespräch über die Einarbeitung in Woche drei etwas völlig anderes ist als eines in Woche fünf.

Kündigungsschutz? In diesen Wochen keiner, eine Begründung braucht es auch nicht. Erfolgt die Lösung allerdings aus einem gesetzlich verpönten Motiv, etwa Diskriminierung, kann sie nach Auskunft der Arbeiterkammer angefochten werden. Bezahlt wird jedenfalls bis zum Zeitpunkt der Lösung, samt Urlaubsersatzleistung für nicht verbrauchten Urlaub. Wird daraus ein echter Streitfall, führt der Weg zur Arbeiterkammer oder zu einer Rechtsvertretung – das hier ist Orientierung, keine Einzelfallberatung.

Das wichtigste Blatt Ihrer ersten Woche

Es heißt Dienstzettel. Bekommen Sie keinen vollständigen schriftlichen Arbeitsvertrag, muss der Arbeitgeber unverzüglich nach Beginn des Arbeitsverhältnisses einen aushändigen, auf Wunsch auch elektronisch. Drin stehen unter anderem die Einstufung in ein Schema, die Verwendung, das Grundgehalt und weitere Entgeltbestandteile, die Normalarbeitszeit, der anwendbare Kollektivvertrag und eine vereinbarte Probezeit. Ändert sich daran etwas, ist das laut WKO unverzüglich schriftlich mitzuteilen, spätestens am Tag des Wirksamwerdens.

Lesen Sie das Ding am ersten Abend. Nicht im September. Die Zeile, auf die es ankommt, ist die Einstufung: Verwendungsgruppe und Berufsjahre bestimmen im kaufmännischen Bereich das KV-Mindestgehalt – und damit jede Erhöhung, die später darauf aufsetzt. Wer als Absolvent:in versehentlich zu niedrig landet, verhandelt zwei Jahre später gegen die eigene Vertragsakte.

Ob die Zahl auf dem Blatt plausibel ist, lässt sich grob einordnen. Über alle kaufmännischen Bereiche hinweg liegt das ausgeschriebene Einstiegs- beziehungsweise Mindestgehalt bei einem Median von 3.500 Euro brutto pro Monat, die mittlere Bandbreite reicht von 2.857 bis 4.354 Euro (eigene Auswertung der aktuell auf wujobs.at ausgeschriebenen Stellen, Stand 09.08.2026, 607 Inserate mit Gehaltsangabe). Zwischen den Fachgebieten klafft es weit auseinander: Administration und Sachbearbeitung 2.875 Euro, Vertrieb und Kundenbetreuung 3.386 Euro, Human Resources 3.438 Euro, IT Consulting 4.046 Euro. Der Haken an solchen Zahlen: Das sind ausgeschriebene Mindestgehälter, nicht das, was am Monatsende tatsächlich überwiesen wird.

Und dann sind da die vier Wochen selbst. Tag eins: Namen mitschreiben, das AMS rät sogar zur kleinen Gedächtnisstütze daneben – „Karin aus der Buchhaltung, kommt aus Tirol“. In einem Team mit drei Schnittstellen ins Controlling ist das keine Spielerei. In der ersten Woche Fragen sammeln, statt sie zu tröpfeln: zweimal täglich zehn Minuten gebündelt nachfragen wirkt organisierter als zwanzig Einzelunterbrechungen, und Kaffee- wie Mittagspause sind laut AMS ausdrücklich dafür da.

In Woche zwei setzen Sie selbst einen 15-Minuten-Termin bei der Führungskraft an. Die Frage, die dabei funktioniert, lautet: „Was soll ich nach dem ersten Monat allein können – und woran merken Sie, dass es passt?“ Damit haben Sie ein Kriterium statt eines Bauchgefühls. Parallel dazu, ab Tag eins, Ihre Arbeitszeiten selbst mitschreiben; sonst raten Sie am Monatsende, ob die 45-Stunden-Woche die Ausnahme war oder der Normalfall. Und in Woche vier eine halbe Seite: erledigte Aufgaben, offene Fragen, was Sie im zweiten Monat übernehmen wollen. Genau daraus wird das erste echte Feedbackgespräch. Später die Gehaltsrunde.

Bleibt der Fehler, der im Controlling genauso passiert wie im Vertrieb. Er heißt Stille. Wer vier Wochen lang nichts fragt, wirkt nicht selbstständig, sondern unsichtbar. Der Junior in der Kreditorenbuchhaltung, der bei einer unklaren Kostenstelle rät statt zu fragen, produziert eine Korrekturbuchung – und die sieht am Monatsabschluss jede:r. Die Assistenz, die eine Terminkollision verschweigt, weil sie „das schon irgendwie löst“, ebenso.

Dagegen hilft ein Satz, und er kostet nichts: „Ich würde es so machen – passt das, oder übersehe ich etwas?“ Lösungsvorschlag und Absicherung in einem Atemzug. Im Probemonat die wertvollste Zeile Ihres Wortschatzes.

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